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20+ Fragen & Antworten
FAQ: Heilpraktiker Zusatzversicherung
Alle wichtigen Fragen zur Heilpraktiker-Zusatzversicherung beantwortet: Kosten, Erstattung, Abschluss, Wartezeiten, Tarife & mehr.
Allgemein
Eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung ergänzt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und erstattet Kosten für Behandlungen beim Heilpraktiker, die die GKV nicht übernimmt.
Sie ist besonders sinnvoll für Menschen, die regelmäßig naturheilkundliche Behandlungen nutzen, chronische Beschwerden haben oder präventiv ihre Gesundheit stärken möchten. Auch Familien mit Kindern und Senioren profitieren besonders.
Ja. GKV-Versicherte brauchen in der Regel eine Zusatzversicherung, da die GKV Heilpraktiker-Leistungen nicht abdeckt. PKV-Versicherte haben oft bereits Basisleistungen für Naturheilkunde, können aber mit einer Zusatzversicherung Budgets und Methoden erweitern.
Ja, seriöse Versicherer bieten SSL-verschlüsselte Online-Abschlüsse an. Achten Sie auf das Schloss-Symbol im Browser und prüfen Sie die Versicherungsbedingungen vor Antragstellung.
GebüH ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker, GOÄ das der Ärzte. Zusatzversicherungen für Heilpraktiker orientieren sich an der GebüH, während ärztliche Alternativmedizin nach GOÄ abgerechnet wird.
Kosten
Die monatlichen Beiträge liegen je nach Alter, Tarif und Budget zwischen ca. 15 € und 80 €. Junge Erwachsene zahlen oft deutlich weniger als Senioren.
Ja, Beiträge für Heilpraktiker-Zusatzversicherungen sind steuerlich absetzbar. GKV-Versicherte können sie als Vorsorgeaufwendungen, PKV-Versicherte als Werbungskosten geltend machen.
Ja, einige Premium-Tarife erstatten einen Prozentsatz (z.B. 80 %) ohne explizites Budget. Allerdings gibt es in der Praxis oft indirekte Begrenzungen durch Gebührenregelungen.
Budgets liegen zwischen 300 € und 1.000 € pro Jahr oder pro 2 Versicherungsjahre. Premium-Tarife bieten oft höhere Budgets oder prozentuale Erstattungen ohne Obergrenze.
Ja, viele Versicherer bieten Familientarife an. Einige wie die Allianz versichern Kinder sogar kostenlos mit. Die Ersparnis gegenüber Einzelverträgen beträgt oft 30–50 %.
Erstattung
Die meisten Tarife erstatten zwischen 70 % und 100 % der Kosten nach GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker). Das Budget liegt typischerweise zwischen 300 € und 1.000 € pro Jahr oder Versicherungsperiode.
Erstattet werden Heilpraktiker-Behandlungen nach GebüH, Naturheilverfahren durch Ärzte (z.B. Akupunktur, Osteopathie, Homöopathie), Vorsorgeuntersuchungen, Sehhilfen und Hörhilfen je nach Tarif.
Viele Tarife decken Psychotherapie und Osteopathie ab, allerdings oft mit eigenen Budgets oder Wartezeiten. Prüfen Sie vor Abschluss die genauen Leistungskataloge.
Ja, viele Tarife erstattet auch vom Heilpraktiker verordnete Arznei- und Verbandmittel, sofern sie aus der Apotheke bezogen wurden und im Zusammenhang mit der Behandlung stehen.
Nach Einreichung der Rechnung beim Versicherer dauert die Erstattung in der Regel 2–4 Wochen. Einige Versicherer bieten Online-Portale für schnellere Abwicklung an.
Ja, theoretisch möglich, aber nicht sinnvoll. Die Versicherer regeln das in der Regel so, dass Sie nicht mehr als 100 % der Kosten erstattet bekommen. Doppelte Absicherung ist meist überflüssig.
Abschluss
Die Standard-Wartezeit beträgt 3 Monate. Einige Tarife bieten sofortigen Schutz ohne Wartezeit. Für Psychotherapie, Entbindung und Kieferorthopädie können 8 Monate Wartezeit verlangt werden.
Die meisten Versicherer verlangen eine Gesundheitsprüfung mit Fragen zu Vorerkrankungen. Einige Anbieter wie Signal Iduna bieten jedoch Tarife mit vereinfachten Fragen oder ganz ohne Gesundheitsprüfung an.
Vorerkrankungen müssen bei der Gesundheitsprüfung angegeben werden. Sie können zu Ausschlüssen oder Risikozuschlägen führen. Tarife ohne Gesundheitsprüfung verlangen keine Angaben, können aber Leistungsausschlüsse enthalten.
Ja, ein Wechsel ist jederzeit möglich. Achten Sie auf Kündigungsfristen und prüfen Sie, ob der neue Versicherer Vorversicherungszeiten anerkennt, um Wartezeiten zu vermeiden.
Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel 3 Monate zum Jahresende. Ein Sonderkündigungsrecht besteht bei Beitragserhöhungen oder Leistungsänderungen.
Die Zusatzversicherung bleibt in der Regel bestehen. Da die PKV oft bereits Basisleistungen für Naturheilkunde enthält, prüfen Sie, ob der Tarif als sinnvolle Ergänzung weiterhin passt.
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